Immobilienagenturen

Anti-Rutsch-Behandlung

Anti-Rutsch-Produkte für Ihre Gebäude

Nach Art. 58, Abs. 1 des Obligationenrechts (OR) haftet der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werks für Schäden, die durch Baumängel oder mangelnde Instandhaltung verursacht werden. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Kausalhaftung, denn der Eigentümer haftet für den durch sein mangelhaftes Werk verursachten Schaden auch dann, wenn ihm kein Verschulden zuzurechnen ist.

von ouvrage bedeutet ein stabiles, künstliches (künstliches) Immobilienobjekt, das direkt oder indirekt mit dem Boden verbunden ist (z. B. Straße, Gebäude, Gemeinschaftsflächen, Treppe, Skipiste, Spielgeräte, Pool, usw …).

SHOP

Behandeln Sie Böden mit unseren professionellen Anti-Rutsch-Produkten

Für Fliesen- und Keramikböden

Für Fliesen- und Keramikböden, die eine hervorragende Haftung erfordern

Unfälle durch Baumängel

Ein Werk ist defekt wenn es für den bestimmungsgemäßen Gebrauch keine ausreichende Sicherheit bietet. Der Eigentümer des Werks hat jedoch Anspruch darauf, dass die Benutzer es ordnungsgemäß verwenden und ein Mindestmaß an Vorsicht walten lassen. Als Werkmangel kommen je nach konkreten Umständen des Falles eine vereiste Zufahrt zu einem Haus, das Fehlen von Verkehrszeichen oder die unzureichende Markierung von Treppen im Vorraum der Toiletten eines Hotels in Betracht.

Handelt es sich um einen Baumängel, haftet der Eigentümer für den verursachten Schaden, unabhängig davon, ob er dessen Vorhandensein kannte oder nicht. Im Gegensatz dazu hängt die Verantwortung des Eigentümers bei mangelnder Wartung in erster Linie von den Kontrollen ab, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, und von den Möglichkeiten, die Mängel des Werks im Laufe der vereinbarten Zeit zu beheben. *

*Bfu

Lassen Sie die Rutschfestigkeit Ihres Bodenbelags von einem Fachmann analysieren, um die ordnungsgemäße Einhaltung sicherzustellen.

Prüfung & Messung

Prüfung Ihrer Räumlichkeiten in der Schweiz

X